Grundschule Meckelsen

Beratungskonzept der Grundschule Meckelsen

Neben Unterrichten, Erziehen und Beurteilen ist auch die Beratung eine zentrale Aufgabe der Lehrkräfte und der Schulleitung.

„Der Begriff Beratung bezeichnet umgangssprachlich ein strukturiertes Gespräch oder eine korrespondierende Kommunikationsform (Brief, E-Mail, o. ä.) oder auch eine praktische Anleitung, die zum Ziel hat, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern. Meist wird Beratung im Sinne von „jemandem in helfender Absicht Ratschläge erteilen“ verwendet. (Wikipedia)

Die Lehrkräfte und die Schulleitung der Grundschule Meckelsen stehen zu unterschiedlichen Anlässen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kollegen für eine Beratung zur Verfügung.

Im Folgenden werden die verschiedenen AnsprechpartnerInnen und Gesprächs- bzw. Beratungsanlässe aufgeführt:

Klassenlehrerinnen stehen grundsätzlich für alle Gespräche, die die Schülerinnen und Schüler der Klasse betreffen, zur Verfügung:

  • Klassen- und Jahrgangsfragen (Informationsaustausch)
  • Arbeits- und Sozialverhalten
  • individuelle Lernentwicklung
  • Schullaufbahn
  • Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
  • individuelle Probleme der SchülerInnen
  • Probleme in der Elternschaft

Fachlehrerinnen stehen grundsätzlich für fachspezifische Gespräche zur Verfügung:

  • Lernverhalten
  • Arbeits-und Sozialverhalten
  • Schullaufbahn (berät gemeinsam mit der Klassenlehrerin)

Förderschullehrkraft

  • Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
  • Förderpläne
  • sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

Schulleitung

  • allgemeine Schuleingangs- und Schullaufbahnfragen (Informationsaustausch)
  • Sprachförderung
  • Überspringen eines Schuljahrganges/ freiwilliges Wiederholen
  • individuelle Probleme (SchülerInnen, Eltern, MitarbeiterInnen)
  • Probleme in der Elternschaft

Die Beratungslehrkraft steht

  • für Eltern, Lehrerinnen und Schulleitung als Ansprechpartnerin bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Schule und
  • für SchülerInnen bei sämtlichen Problemen und Konflikten

zur Verfügung.


Klassenlehrerin

Die Klassenlehrerin stellt sowohl für die SchülerInnen als auch für die Eltern die wohl wichtigste Ansprechpartnerin dar.

für Eltern:

In der Regel findet einmal im Schulhalbjahr ein Elternabend statt, bei dem allgemeine Informationen (z. B. Inhalte und Arbeitsweisen eines Schuljahres, Erklärungen zu Zeugnisformulierungen, Planungen zum Schuljahr) gegeben und grundsätzliche Angelegenheiten der Klasse besprochen werden.

Im November und im Mai finden Elternsprechtage statt, die von der Klassenlehrerin und der Mathematikkollegin zusammen abgehalten werden. In diesen Gesprächen geht es in erster Linie um den Lernstand bzw. das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin/des Schülers.

Im 4. Schuljahr entfällt der Elternsprechtag im Mai. Dafür werden sowohl im 1. als auch im 2. Halbjahr Beratungsgespräche zur Schullaufbahn mit der Klassenlehrerin und der Mathematikkollegin angeboten.

Wenn Eltern oder die Klassenlehrerin einen Gesprächsbedarf haben, nehmen sie gegenseitig entweder telefonisch oder durch das Hausaufgabenheft Kontakt auf und vereinbaren einen Gesprächstermin. Gründe für ein Elterngespräche könnten akute Leistungsveränderungen, Lernstörungen, Auffälligkeiten aller Art, wiederholte Regelverstöße, Krankheiten, Diagnosen außerschulischer Institutionen, familiäre Probleme, Ängste und Sorgen der Kinder u. ä. sein.

für Schülerinnen und Schüler:

Gespräche zum Lernstand, Arbeits- und Sozialverhalten: Im Rahmen des Elternsprechtages werden in der Regel ebenfalls die Schülerinnen und Schüler eingeladen mitzukommen, da wir der Auffassung sind, dass die Kinder auch schon im Grundschulalter ihren Lernweg aktiv mitgestalten sollten und es somit wichtig ist, dass die schulischen Einschätzungen und Erwartungen für sie möglichst transparent sein sollten.

Gespräche bei Schwierigkeiten und Problemen: Bei Konflikten und Problemen sprechen GrundschülerInnen meistens durch die engere Bindung als erstes ihre Klassenlehrerin an und bitten diese um Hilfe. Die Lehrkraft spricht dann entweder umgehend oder zeitnah mit der Schülerin/dem Schüler und unterstützt das Kind (je nach Problemstellung).


Fachlehrerin

für Eltern

Elternabend
Bei einem Fachlehrerwechsel besonders im Fach Mathematik stellt sich die entsprechende Lehrkraft auf dem ersten Elternabend vor und informiert über die Inhalte und fachspezifischen Arbeitsweisen. Die Fachlehrerin kann ebenfalls eingeladen werden, wenn das Fach bei dem Informationsabend von besonderer Bedeutung ist.

Elternsprechtag
Im Zusammenhang mit dem Klassenlehrersprechtag können Eltern, die den Wunsch haben, noch eine weitere Fachlehrkraft zu sprechen, einzelne Termine mit dieser absprechen bzw. telefonisch Gespräche durchführen.

Elterngespräche
Wenn Eltern oder die Fachlehrerin einen Gesprächsbedarf haben, nehmen sie gegenseitig entweder telefonisch oder durch das Hausaufgabenheft Kontakt auf und vereinbaren einen Gesprächstermin. Gründe für ein Elterngespräch könnten akute Leistungsveränderungen, fachspezifische Lernstörungen, Auffälligkeiten aller Art, wiederholte Regelverstöße, Ängste und Sorgen der Kinder u. ä. sein.

für Schülerinnen und Schüler

Gespräche zum Lernstand, Arbeits- und Sozialverhalten: Im Rahmen des Elternsprechtages werden in der Regel ebenfalls die SchülerInnen eingeladen mitzukommen, da wir der Auffassung sind, dass die Kinder auch schon im Grundschulalter ihren Lernweg aktiv mitgestalten sollten und es somit wichtig ist, dass die schulischen Einschätzungen und Erwartungen für sie möglichst transparent sein sollten.


Förderschullehrkraft

für Eltern

Förderplangespräche: Die Förderschullehrkraft erarbeitet mit der Klassenlehrerin und/ oder der Fachlehrerin zusammen die Förderpläne und erklärt diese den Eltern.

Elterngespräche: Sowohl bei Lernproblemen und Unterstützungsbedarf als auch bei der Frage nach geeigneten Bearbeitungs- oder Therapiemöglichkeiten berät die Förderschullehrkraft die Eltern.

für Schülerinnen und Schüler

Förderplangespräche: Die Förderschullehrkraft führt ggf. zusammen mit der Klassenlehrerin, der Fachlehrerin und dem Kind das Förderplangespräch.


Schulleitung

für Eltern

Schuleingangsuntersuchung
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen berät die Schulleitung die Eltern bei Fragen und Problemen, die die Frage der Einschulung bzw. der Schulfähigkeit betreffen.

Elternabend
Die Schulleitung hält die Elternabende vor der Einschulung ab und informiert die Eltern bzw. steht für Fragen rund um das Thema „Einschulung“ zur Verfügung.

Ebenfalls hält die Schulleitung (gemeinsam mit anderen Schulleitungen) den Informationsabend für die Eltern der Viertklässler bezüglich der Schullaufbahnentwicklung.

Elterngespräche
Haben Eltern Probleme oder Nöte, die mit der Klassenlehrerin nicht oder nur unzureichend besprochen werden können, nehmen die Eltern persönlich, schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der Schulleitung auf und sprechen einen Termin ab.

für Schülerinnen und Schüler

Gespräche bei Problemen und Schwierigkeiten
Hat eine Schülerin/ein Schüler das Gefühl, dass sie/er mit der Klassen- oder Fachlehrerin nicht ins Gespräch kommen kann, spricht das Kind die Schulleitung an. Diese spricht dann entweder umgehend oder zeitnah mit der Schülerin/dem Schüler und unterstützt das Kind (je nach Problemstellung).


Beratungslehrkraft

Jeder an Schule Beteiligte kann die Unterstützung der Beratungslehrkraft in Anspruch nehmen. Dabei betrachtet die Beratungslehrkraft unabhängig und gemeinsam mit dem Ratsuchenden die Fragen, Konflikte und Sorgen aus möglichst vielfältigen Blickwinkeln. Entscheidend ist, dass der Ratsuchende sowohl das Problem als auch das Ziel und den Weg dahin selbst festlegt und bestimmt. Die Beratungslehrkraft begleitet und unterstützt den Prozess, ist aber weder Entscheidungs- noch Kontrollinstanz.

Für jede Beratung gelten die vier Leitlinien der Beratung: Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und die Beachtung der Verantwortungsstruktur.

Freiwilligkeit: Der Ratsuchende nimmt freiwillig eine Beratung in Anspruch.

Unabhängigkeit: Die Beratungslehrerin ist unabhängig und unparteilich hinsichtlich des Problems, der Zielsetzung und des Weges dorthin.

Verschwiegenheit: Alle Informationen der Beratungsgespräche unterliegen der Verschwiegenheit, es sei denn die Beratungslehrkraft wird von ihrer Schweigepflicht ausdrücklich entbunden oder es werden strafrechtliche Verstöße deutlich.

Beachtung der Verantwortungsstruktur: Die Arbeit der Beratungslehrkraft ist in ein komplexes schulisches System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten eingebunden. Wenn die Ratsuchende/der Ratsuchende dem zustimmt (und auch nur dann) werden diese Systeme in den Beratungs- und Lösungsprozess mit eingebunden.

Einzelberatung

  • Kinder
  • Eltern
  • Kolleginnen

Kleingruppenberatung

  • mehrere Kinder
  • Eltern mit Kind
  • mehrere Lehrkräfte zu einem Thema
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